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Online Talk – Staffel 3: Sechs Vorträge jetzt online

Die Online Talk – Staffel 3 der Multiple Sklerose Gesellschaft Tirol und der Multiple Sklerose Gesellschaft Salzburg geht in die nächste Runde.

Die sechs im ersten Halbjahr 2026 aufgezeichneten Online-Vorträge werden ab September 2026 nach und nach online zur Verfügung gestellt. Interessierte haben damit die Möglichkeit, die Vorträge bequem von zu Hause aus anzusehen beziehungsweise anzuhören.

Die einzelnen Sendungen werden auf den Internetseiten der Multiple Sklerose Gesellschaft Tirol und der Multiple Sklerose Gesellschaft Salzburg veröffentlicht.

Sechs interessante Themen rund um Multiple Sklerose

Freuen Sie sich auf informative Vorträge zu wichtigen Themen rund um Multiple Sklerose. Das Programm reicht von Ernährung und Bewegung über Diagnose und Behandlung bis hin zu kognitiven Fähigkeiten, Impfungen, Menopause und Depressionen.

📺 Die sechs Sendungen im Überblick

1. Ernährung und Bewegung bei MS

Online ab 7. September 2026

Die erste Sendung ist bis 28. September 2026 online verfügbar.


2. Diagnose MS und Erstmedikation

Online ab 21. September 2026

Die zweite Sendung kann bis 12. Oktober 2026 angesehen werden.


3. MS und Erhalt der kognitiven Fähigkeiten

Online ab 5. Oktober 2026

Bei dieser Sendung steht leider nur die Tonaufnahme zur Verfügung.

Die Aufnahme bleibt bis 26. Oktober 2026 online.


4. MS und Impfung

Online ab 19. Oktober 2026

Der Vortrag ist bis 9. November 2026 online verfügbar.


5. MS und Menopause

Online ab 2. November 2026

Die Sendung bleibt bis 23. November 2026 online.


6. Depressionen bei MS

Online ab 16. November 2026

Die sechste und letzte Sendung ist bis 7. Dezember 2026 verfügbar.


⏳ Wichtig: Nur für begrenzte Zeit online

Jede Sendung steht nach ihrer Veröffentlichung drei Wochen lang online zur Verfügung und wird anschließend wieder von der Website entfernt.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich die jeweiligen Termine vorzumerken und die Gelegenheit zu nutzen, die Vorträge innerhalb des angegebenen Zeitraums anzusehen beziehungsweise anzuhören.

💙 Wissen, Information und Austausch

Mit der Online Talk – Staffel 3 möchten die Multiple Sklerose Gesellschaft Tirol und die Multiple Sklerose Gesellschaft Salzburg wichtige Informationen rund um Multiple Sklerose möglichst vielen Menschen zugänglich machen.

Wir wünschen Ihnen interessante, informative und spannende Stunden mit unserer Onlinesprechstunde 3.

Multiple Sklerose Gesellschaft Tirol (MSGT)
www.msgt.at

Multiple Sklerose Gesellschaft Salzburg (MSGE)
www.msge-salzburg.at


Neuerungen für Menschen mit Behinderungen ab 1. September 2026

Ab September 2026 gelten neue Regelungen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind. Sie betreffen medizinische Begutachtungen sowie den Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen

Ab 1. September 2026 besteht das Recht, zu medizinischen Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eine Vertrauensperson mitzunehmen.

Bisher galt dieses Recht nur bei Begutachtungen für das Pflegegeld. Künftig gilt es auch bei anderen Untersuchungen. Dazu gehören beispielsweise Begutachtungen für eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension.

Auch bei Untersuchungen zur beruflichen Rehabilitation darf eine Vertrauensperson dabei sein. Berufliche Rehabilitation bedeutet Unterstützung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

Die neue Regelung gilt außerdem bei ärztlichen Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumservice. Das betrifft beispielsweise die Feststellung des Grades der Behinderung für den Behindertenpass oder den Parkausweis.

„Damit wird eine wichtige und langjährige Forderung des Österreichischen Behindertenrats umgesetzt“, erklärte Behindertenrats-Präsident Klaus Widl bereits bei der Vorlage des Gesetzesantrags.

Es gibt jedoch weiterhin viel zu verbessern. Der Behindertenrat fordert unter anderem gut ausgebildete Gutachter, barrierefreie Begutachtungen und mehr Transparenz. Auch Beschwerden sollen einfach und bei unabhängigen Stellen möglich sein.

Strengere Regeln bei nicht gemeldeter Beschäftigung

Ab 1. September 2026 gelten auch strengere Regeln beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Wer eine Beschäftigung aufnimmt, muss diese rechtzeitig beim Arbeitsmarktservice (AMS) melden.

Wird eine Beschäftigung nicht rechtzeitig gemeldet und die betreffende Person bei der Arbeit angetroffen, muss sie mit Folgen rechnen. Künftig wird angenommen, dass die Person in diesem Zeitraum nicht arbeitslos war. Die erhaltene Leistung muss für mindestens sechs Wochen zurückgezahlt werden. Bei einer Wiederholung beträgt dieser Zeitraum acht Wochen.

Ausnahme für Menschen mit Behinderungen

Davon zu unterscheiden sind die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen. Seit Anfang 2026 darf man neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nur noch in bestimmten Fällen geringfügig arbeiten.

Für Menschen mit Behinderungen gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme.

Wer vor Beginn einer geringfügigen Beschäftigung mindestens 365 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat und eine Behinderung von mindestens 50 Prozent nachweisen kann, darf weiterhin geringfügig arbeiten. Die Beschäftigung muss jedoch beim AMS gemeldet werden.

Diese Ausnahme geht auch auf den Einsatz des Österreichischen Behindertenrats zurück.

Als die geplanten Einschränkungen bekannt wurden, wandte sich der Behindertenrat an Sozialministerin Korinna Schumann. Auch bei einem Gespräch mit der Sozialministerin sprach der Behindertenrat dieses Problem an. Im späteren Gesetzesentwurf war die geforderte Ausnahme für Menschen mit Behinderungen enthalten.

Die Ausnahme ist wichtig, weil Menschen mit Behinderungen häufig länger arbeitslos sind. Eine geringfügige Beschäftigung kann dabei helfen, den Kontakt zum Arbeitsmarkt zu behalten. Sie kann außerdem den Weg zurück in eine reguläre Beschäftigung erleichtern.

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